Checkliste: Richtig kündigen in der Schweiz
Ein Jobwechsel will gut vorbereitet sein – dazu gehört auch die Kündigung. Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass Sie alle wichtigen Punkte beachten und Ihr Arbeitsverhältnis professionell beenden.
1. Vor der Kündigung: Vorbereitung & Fristen
Bevor Sie das Schreiben aufsetzen, müssen die Eckdaten stimmen.
Arbeitsvertrag prüfen: Welche Kündigungsfrist ist vereinbart? (Standard nach OR: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate bis zum 9. Jahr, danach 3 Monate).
Kündigungstermin bestimmen: In der Schweiz wird üblicherweise auf das Ende eines Monats gekündigt.
Eingangszeitpunkt planen: Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Monats beim Arbeitgeber vorliegen.
2. Formale Korrektheit: das Kündigungsschreiben
Beachten Sie folgende Punkte, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.
Schriftform wählen: Auch wenn mündlich oft erlaubt ist, kündigen Sie aus Beweisgründen immer schriftlich.
Inhalt checken: Name, Adresse, aktuelles Datum, klarer Satz zur Kündigung sowie das exakte Datum Ihres letzten Arbeitstages.
Unterschrift: Das Dokument sollte eigenhändig unterzeichnet sein, insbesondere wenn Schriftlichkeit vereinbart ist.
Begründung (optional): Sie müssen keinen Grund nennen. Falls der Arbeitgeber eine schriftliche Begründung verlangt, sind Sie dazu jedoch nach Art. 335 Abs. 2 OR verpflichtet.
3. Persönliche Übergabe oder Versand
Sichern Sie sich rechtlich ab.
Einschreiben nutzen: Bei Postversand ist das Einschreiben (R-Brief) in der Schweiz der Goldstandard.
Persönliche Übergabe: Falls Sie den Brief direkt abgeben, lassen Sie sich den Empfang auf einer Kopie mit Datum und Unterschrift quittieren.
4. Das persönliche Gespräch
Professionalität bis zum Schluss zahlt sich aus und bereichert Ihr Netzwerk.
Termin vereinbaren: Informieren Sie Ihre vorgesetzte Person in einem kurzen Gespräch unter vier Augen.
Sachlich bleiben: Erklären Sie Ihre Entscheidung kurz, ohne emotional zu werden oder verbrannte Erde zu hinterlassen.
5. Administrative Klärung (Austrittsmodalitäten)
Regeln Sie Ihre Ansprüche frühzeitig.
Resturlaub: Klären Sie, ob Sie Ihre Ferientage beziehen können (Realerfüllung) oder ob eine Auszahlung nötig ist.
Überstunden: Prüfen Sie Ihren Vertrag auf Kompensationsregelungen oder Auszahlungsmodalitäten.
Arbeitszeugnis verlangen: Bitten Sie um ein vollumfängliches, wohlwollendes Arbeitszeugnis (Art. 330a OR).
Übergabe planen: Erstellen Sie eine Dokumentation Ihrer Aufgaben und Projekte für Ihre Nachfolge. So stellen Sie einen sauberen Abschied sicher. Verabschieden Sie sich freundlich und sachlich von Ihren Kontakten.
Letzte Lohnabrechnung prüfen: Sind alle Ansprüche berücksichtigt? Kontrollieren Sie Boni, Provisionen und Spesen.
FAQ: Wichtige Fragen zur Kündigung
1. Gilt das Datum des Poststempels bei einer Kündigung?
Nein. In der Schweiz gilt das Empfangsprinzip. Die Kündigung gilt erst als erfolgt, wenn sie im Machtbereich des Arbeitgebers eintrifft (Briefkasten oder Postfach).
2. Darf ich im Resturlaub schon woanders arbeiten?
Vorsicht: Während der gesamten Kündigungsfrist gilt das Treueverhältnis. Eine Tätigkeit, die in Konkurrenz zu Ihrer aktuellen Beschäftigung steht, oder der Beginn einer Vollzeitstelle ist erst nach offiziellem Vertragsende zulässig.
3. Wann sollte ich mich um mein Arbeitszeugnis kümmern?
Idealerweise frühzeitig – am besten direkt nach der Kündigung oder während der Kündigungsfrist. So bleibt genug Zeit, das Arbeitszeugnis zu prüfen und bei Bedarf Anpassungen zu verlangen.